Der Verfassung zum Geburtstag: Grundrecht auf analoges Leben

Unser Grundgesetz wird heute 74 Jahre alt. Wir gratulieren und wünschen uns allen ein neues Grundrecht.

Das Grundgesetz verteidigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Doch mit zunehmendem Digitalzwang entsteht eine neue Form der Ausgrenzung, die wir in diesem Jahr besonders ins Auge nehmen möchten: Menschen müssen auch davor geschützt werden, aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und benachteiligt zu werden, weil sie kein Smartphone nutzen oder nicht für jeden Quatsch eine zwielichtige App installieren wollen.

Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer lebenswerten Welt im digitalen Zeitalter dazu.

Heribert Prantl fasst schon den runden 75. Geburtstag im nächsten Jahr ins Auge und fordert in seinem Newsletter „Prantls Blick“ bis dahin ein neues Grundrecht einzuführen:

Quelle: digitalcourage.de

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