BGH-Urteil; Bewertungsportal muss Posts prüfen

Wie kann sich ein Hotel gegen negative Bewertungen wehren, die auf einem Reiseportal anonym gepostet wurden? Der Bundesgerichtshof sagt: Wer ein Hotel auf einem Online-Portal bewerten will, muss dort Gast gewesen sein.

Bei anonymen Bewertungen ist es für ein Hotel schwer nachzuweisen, ob es den oder die Bewertende tatsächlich beherbergt hat. Der Bundesgerichtshof schützt nun die Hotels und sieht den Portalbetreiber in der Pflicht.

Das Hotel muss sich nur beim Portal melden und rügen: Der Postende war gar nicht hier, es hat kein Gästekontakt stattgefunden. Dann muss das Portal klären, ob der Postende wirklich zu Gast im Hotel war oder nicht.

Macht das Portal das nicht, wird unterstellt, dass es keinen Hotelgast gab. Die Bewertung ist dann rechtswidrig, das Portal haftet als mittelbarer Störer. Das Hotel kann Unterlassung fordern.

Quelle: tagesschau.de

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