Bürokratieabbau: Gesetzesvorhaben müssen in den „Digitalcheck“

Ausdrucken, Ausfüllen, Absenden, Warten: Betriebe und Bürger leiden unter Bürokratie. Das soll sich ab April ändern – künftig sollen Gesetzesvorhaben in einen „Digitalcheck“.

Neue Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung werden ab 1. April einem sogenannten Digitalcheck unterzogen. Die Ergebnisse sind öffentlich einsehbar. Dabei wird automatisch geschaut, ob bei dem jeweiligen Vorhaben eine digitale Umsetzung mitgedacht wurde.

Außerdem prüfen Experten, ob die damit verbundenen Prozesse für Verwaltungsmitarbeiter, Bürger und Unternehmen einfach zu bewältigen sind oder eher in die Kategorie Bürokratischer Fünfkampf gehören – mit den Disziplinen Ausdrucken, Ausfüllen, Absenden, Hoffen und Warten.

Quelle: zdf.de

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