Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest

Seit vergangenem Jahr gibt es hierzulande das Recht auf einen erschwinglichen Internetzugang. Die Bundesnetzagentur hat jetzt festgelegt, was das genau bedeutet. Verbraucherschützer*innen und Glasfaserunternehmen sind unzufrieden und fordern Nachbesserungen.

Seit 2021 haben alle bundesdeutschen Haushalte ein Recht auf einen schnellen Internet- und Telefonanschluss. Anbieter solcher Dienste können seitdem dazu verpflichtet werden, Versorgungslücken etwa in entlegenen Gebieten zu schließen. Freiwillig passiert das oft nicht, weil sich der Ausbau für die Firmen wirtschaftlich nicht lohntZudem muss der Anschluss für Kund*innen laut Gesetz auch in diesen Fällen „erschwinglich“ sein. Was das genau heißt, hat die Bundesnetzagentur jetzt festgelegt.

Monatlich darf die Nutzung der Dienste demnach nicht mehr kosten, als der bundesweite Durchschnitt vergleichbarer Angebote. Wenn für den Betrieb zusätzliche Kosten entstehen, die „über das übliche Maß hinausgehen“, sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise den Stromverbrauch einer Satellitenschüssel. So sollen für die Endnutzer*innen keine finanziellen Nachteile entstehen, gleich welche Technologie sie verwenden.

Quelle: netzpolitik.org

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