Digitale Krankschreibung

Am 1. Januar 2023 ist bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige „gelbe Schein“ für die Krankmeldung digital geworden. Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar 2023 digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.
  • Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden.
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.