Entscheidung über Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der 1&1 Mobilfunk GmbH Fristen zur
Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber
festgelegt. Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres
2023 einzustellen. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist
spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.
„Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung
von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers
hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, sagt Klaus Müller,
Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: bundesnetzagentur.de

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