Irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk

LG Essen gibt Klage des vzbv gegen den Betreiber Medion AG statt

Die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Das hat das Landgericht Essen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kritisiert, die Werbeaussage treffe nicht zu und sei daher irreführend.

Quelle: Verbraucherzentrale

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