Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Werbeflyer gut lesbar sein

LG Düsseldorf gibt Klage des vzbv gegen unlautere Vodafone-Werbung statt.

  • Im Werbeflyer standen wesentliche Tarifbedingungen lediglich in einer Fußnote in winziger Schrift.
  • Lesbarkeit wurde zusätzlich durch die Text- und Farbgestaltung erschwert.
  • LG Düsseldorf verurteilt Vodafone zur Unterlassung der unlauteren Werbung.

Quelle: Verbraucherzentrale

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