Eine neue Überwachungstechnik im Straßenverkehr deutet sich im bundesweiten Einsatz an. Rheinland-Pfalz geht mit Kamera und Computerauswertung gegen Smartphonenutzer am Steuer vor. Doch ist dieser Eingriff wegen einer Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt?
Die Polizei in Rheinland-Pfalz setzt ohne Rechtsgrundlage seit mehr als einem Jahr sogenannte „Handy-Blitzer“ ein, die eine verbotene Nutzung des Smartphones im Straßenverkehr dokumentieren sollen. Dabei wird mit einer Kamera anlasslos in alle vorbeifahrenden Autos hineingefilmt. Eine Software wertet die Aufnahmen aus und speichert dann die Fahrer:innen, die angeblich ihr Smartphone benutzen.
Quelle: netzpolitik.org