Probleme mit dem Kündigungsbutton?

Seit dem 01. Juli 2022 haben Verbraucher:innen die Möglichkeit, kostenpflichtige Verträge, die sie auf einer Webseite abschließen können, über einen Button dort auch wieder zu kündigen. Das gilt auch für Verträge, die in der Vergangenheit nicht online abgeschlossen wurden. Allerdings gilt die Pflicht zum Kündigungsbutton nur für kostenpflichtige Laufzeitverträge. Damit sind Verträge gemeint, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und für die regelmäßig bezahlt wird. Beispielsweise zählen dazu Streaming- oder Telekommunikationsdienste (Internet-, Mobilfunkverträge etc.) oder Abonnements für Online-Dating-, Shopping- oder Buchungs-Plattformen.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher:innen Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis „Jetzt kündigen“, abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen – die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung – müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher:innen müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Quelle: Verbraucherzentrale

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