Wegen Datenweitergabe: Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone

Weil Telefónica, Telekom und Vodafone „Positivdaten“ ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben, hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt – denn darin sieht sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

  • „Positivdaten“ sind z. B. Informationen darüber, wann mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden.
  • „Negativdaten“ können demgegenüber z. B. Zahlungsrückstände beinhalten.
  • Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.

Vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Unternehmen. Eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW

Quelle: Verbraucherzentrale

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