Totalausfall des Internets – Verbraucherin seit vier Wochen offline

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
  • Eine Verbraucherin ist seit vier Wochen offline: Totalausfall des Internets.
  • Melden Sie die Störung und fordern Sie den Anbieter zur Entstörung auf.
  • Prüfen Sie Ihre Minderungs- und Entschädigungsansprüche.

Quelle: verbraucherzentrale

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